TÜV §21 (nach §19(2) StVZO) mit Vorbereitung zur Einzelabnahme

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  • SW10342
TÜV-Vorfahrt mit Begutachtung §19, inkl. Arbeitszeit und TÜV-Gebühr  Begutachtung... mehr

TÜV-Vorfahrt mit Begutachtung §19, inkl. Arbeitszeit und TÜV-Gebühr 

  • Begutachtung gemäß §21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis

Die Kompatibilität muss vorher überprüft werden.
Für die Überprüfung der Kompatibilität benötigen wir die Fahrgestellnummer ihres Fahrzeugs.