Wir stellen Ihnen für eine Leihgebühr von 60€ pro Tag ein Mittelklasse Fahrzeug zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leihfahrzeuge

  1. Allgemeine Bedingungen
    Der Mieter und alle Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  2. Mietpreise
    Die Kosten der Betankung bzw. des Kraftstoffs gehen zu Lasten des Mieters, der das Fahrzeug nicht betankt zurückzubringt. Der Mieter haftet für alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallen, wie beispielsweise Bußgelder oder Strafen.
  3. Rückgabe des Fahrzeugs
    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer und während der Öffnungszeiten (soweit nicht anders vereinbart) bei SCHAWE Car Design GmbH, Landabsatz 33, 45731 Waltrop zurückzugeben.
  4. Berechtigte Fahrer
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder den Familienangehörigen des Mieters gefahren werden, die den Anforderungen des Vertrags entsprechen. Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch die Namen aller Fahrer anzugeben.
  5. Nutzung
    Das Fahrzeug darf nur zu seinem ursprünglichen Mietzweck, der Benutzung im Straßenverkehr, verwendet werden. Das Fahrzeug darf nicht zu Testzwecken verwendet oder an Dritte weitervermietet werden. Alle sonstigen Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen sind untersagt.
  6. Reparaturen
    Es dürfen keinerlei Reparaturen ohne vorherige Absprache und ausdrückliche Genehmigung der Firma SCHAWE Car Design GmbH an den gemieteten Fahrzeugen durchgeführt werden.
  7. Verhalten im Unfall- oder Schadensfall
    Der Mieter hat im Schadensfall sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Einwirkung Dritter. Der Mieter hat im Schadensfall (auch bei Kleinschäden) sofort einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu verfassen und den Unfallhergang zu skizzieren. Insbesondere ist auf Kennzeichen, Namen und Anschrift anderen am Unfall beteiligter Personen oder Fahrzeuge zu achten.
  8. Informationen zu den Fahrzeugen
    Alle Fahrzeuge befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und erfüllen alle Sicherheitsvorschriften. Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten befinden sich an den dafür vorgesehenen Stellen im Kofferraum, der Fahrzeugschein im Original befindet sich im Handschuhfach. Es handelt sich bei allen Fahrzeugen um absolute Nichtraucherfahrzeuge, bitte halten Sie sich daran. Sollte das Fahrzeug nicht pfleglich behandelt und grob verschmutzt werden (gilt auch bei Rauchgeruch im Innenraum) wird die entsprechende Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  9. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet voll für auftretende Schäden, auch für solche die durch unvertragliche Nutzung entstehen, beispielsweise durch einen nicht berechtigten Fahrer. Auch im Falle einer Unfallflucht muss der Mieter voll haften, ebenso wenn ein Schaden vorsätzlich verursacht wird.

Alle Leihfahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt 1500€.